Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die AGB gelten für sämtliche Leistungen der freien Autorin
und Werbetexterin Dr. Lydia Hilberer (nachfolgend: Werbetexterin).
(2) Abweichende AGB des Auftraggebers sowie Änderungen und
Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von der
Werbetexterin schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den
Geschäfts- und/ oder Lieferbedingungen des Vertragspartners nicht
ausdrücklich widersprochen worden ist.
§ 2 Auftragsvergabe
Mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme eines Angebots, mit einer Auftragsbestätigung, der Übermittlung eines Textes oder sonstiger Arbeitsunterlagen an die Werbetexterin gilt ein Auftrag als rechtsverbindlich erteilt.
§ 3 Urheber- und Nutzungsrecht, Eigentumsvorbehalt
(1) Sämtliche Text- und Arbeitsergebnisse, Vorarbeiten,
Entwürfe und Konzepte unterliegen unabhängig von ihrer
„Schöpfungshöhe“ dem Urheberrecht. Alle Nutzungsrechte
verbleiben auch nach Aushändigung der Arbeitsergebnisse
an den Auftraggeber bei der Werbetexterin, soweit sie nicht
ausdrücklich schriftlich übertragen werden.
(2) Im Falle einer Übertragung von Nutzungsrechten
richtet sich deren Umfang ausschließlich nach den
vertraglichen Vereinbarungen im Einzelnen. Die Nutzungsrechte
gehen auch dann erst nach vollständiger Bezahlung des Auftrags
an den Auftraggeber über.
(3) An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt,
nicht jedoch die Eigentumsrechte übertragen. Werden Texte und
Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich
vorgesehen genutzt, ist die Werbetexterin berechtigt, die
Vergütung für die Nutzung nachträglich dem Auftraggeber in
Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der angemessenen
Vergütung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
(4) Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit
begründen kein Miturheberrecht.
§ 4 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
(1) Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen
hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen,
so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Werbetexterin behält den
Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
(2) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller
der Werbetexterin übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte
er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt
sein, stellt der Auftraggeber die Werbetexterin von allen
Ersatzansprüchen Dritter frei.
§ 5 Korrektur, Abnahme, Belegmuster
(1) Abgelieferte Arbeitsergebnisse (wie E-Mails, Dateianhänge,
Layouts, Texte, Korrekturen, Entwürfe, Ausdrucke, Printprodukte etc.)
gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in irgendeiner
Weise verwendet oder die Abnahme erklärt. Abweichungen (z.B. in
Zweifelsfällen der Rechtschreibung, Layout oder Druckfarben)
berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, ebenso wenig
neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen auf
Auftraggeberseite nach der Auftragserteilung.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, enthält das Honorar
maximal zwei Korrekturdurchgänge. Darüber hinausgehende
Korrekturen und Änderungswünsche werden gesondert berechnet.
(3) Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von
7 Werktagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich geltend
zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als mängelfrei
abgenommen. Für den Fall der Reklamation ist der Werbetexterin
eine angemessene Nachbesserungsfrist zu gewähren.
(4) Aus dem geschlossenen Werkvertrag sind nur handwerkliche
Mängel gemäß BGB §§640ff relevant für eine verweigerte Abnahme
bzw. Zahlung der vereinbarten Vergütung. Geschmacksfragen
des Auftraggebers haben darauf keinen Einfluss.
(5) Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber
der Werbetexterin 3 kostenlose Belegexemplare. Sie ist berechtigt,
diese zur Eigenwerbung zu verwenden und den Namen des Auftraggebers
als Referenz anzugeben.
§ 6 Kostenvoranschläge, Vergütung, Fremd- und Nebenkosten
(1) Soweit nicht anders vereinbart, werden die Leistungen der
Werbetexterin und ggf. ihrer Partner auf Grundlage der in den
Kostenvoranschlägen angegebenen Stundensätzen nach tatsächlichem
Aufwand berechnet.
(2) Pauschalen gelten als verbindlich, solange sich der Leistungsumfang,
auf dessen Basis die Pauschalen kalkuliert wurden, nicht ändert.
Die Werbetexterin verpflichtet sich, Veränderungen des
Leistungsumfangs von mehr als 20 % anzuzeigen, sobald diese im
Arbeitsablauf absehbar werden.
(3) Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit
haben kein Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
(4) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen,
die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Werbetexterin
eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche
geltend machen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugschadens
bleibt davon unberührt.
(5) Fremd- und Nebenkosten – etwa für Grafiker, Programmierer,
Fotografen, Material, Kopien, Versand, Kuriere, Reisen, Spesen
etc. – sind gesondert zu vergüten, bzw. als Auslage zu erstatten,
wenn nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(6) Die Werbetexterin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung
notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des
Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet
sich, der Werbetexterin eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.
§ 7 Treuebindung an den Auftraggeber
Die Werbetexterin ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers auch über die Zeit der Zusammenarbeit hinaus verpflichtet.
§ 8 Konkurrenzausschluss, Wettbewerbsverbot
Die Werbetexterin verpflichtet sich, den Auftraggeber über mögliche Konflikte mit anderen Auftraggebern zu informieren.
§ 9 Zahlungsweise
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum und ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug von 30 Tagen werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % erhoben. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt. Alle Kosten eines gerichtlichen Mahnverfahrens müssen vom Auftraggeber getragen werden.
§ 10 Haftung, Mitwirkung, Versand
(1) Die Werbetexterin haftet dem Auftraggeber ausschließlich
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Werbetexterin haftet
insbesondere nicht für Text- oder Druckfehler, die der Auftraggeber
bei seiner Schlusskorrektur übersieht.
(2) Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des Betrages
beschränkt, der für die betreffende Dienstleistung in Rechnung
gestellt wird und entfällt, sobald Texte und Entwürfe durch
den Auftraggeber freigegeben sind.
(3) Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich
des Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichensrechts, sind nicht
Aufgabe der Werbetexterin. Sie haftet deshalb nicht für die
rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/ oder der Gestaltung
der Arbeitsergebnisse. Für die wettbewerbs- oder warenrechtliche
Zulässigkeit haftet die Werbetexterin nicht
(4) Die Werbetexterin verpflichtet sich, etwaige Erfüllungsgehilfen
sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie
für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.
(5) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand von
Unterlagen oder Dateien auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch
dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes durch
die Werbetexterin erfolgt.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heidelberg.
(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die
Wirksamkeit des Vertrages und die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
Heidelberg, 17. März 2008